Neue Förderbedingungen 2023 für Wärmepumpen

Das Klimaministerium hat sich neue Regeln für die Förderung von Wärmepumpen überlegt. Diese gelten ab 1.1.2023.
Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier.
Zum Antrag geht es hier entlang.

Wichtigste Änderungen:
– Basisförderung bei 25%
– Zuschlag 10% wenn funktionsfähige Öl-, Kohle, Nachtspeicher oder Gasetagenheizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gaszentralheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht wird
– weitere 5% wenn ein natürliches Kältemittel in der Wärmepumpe verwendet wird.

Wenn Sie also eine funktionstüchtige Ölheizung mit einer Panasonic Luft-Wasserwärmepumpe ersetzen, dann können Sie 25%+10% = 35% Förderung erhalten.

Eine wichtige Änderung betrifft den hydraulischen Abgleich.
Quelle:
Grundsätzlich unterscheidet man beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar. Verfahren B ist das genauere Verfahren, bei dem die raumweise Heizlast berechnet werden muss. Für Förderanträge ab dem 01.01.2023 ist nur noch das Verfahren B für die BEG-Förderung zulässig.

Das bedeutet, daß eine einfache Berechnung des hydraulischen Abgleichs nicht mehr ausreicht. Man muss aufs Watt genau die Heizlast ausrechnen und dann grob am Heizkreisverteiler einstellen. Wir können bei der Förderung nur noch helfen, wenn die Berechnung des hydraulischen Abgleichs bauseits gestellt wird.

Welche Kosten werden gefördert und andere wichtige Informationen

Das BAFA hat ein Merkblatt herausgebracht.

Nur der Austausch funktionstüchtiger Heizungen wird gefördert

Vom Schornsteinfeger stillgelegte Heizungen werden nicht gefördert. D.h.