Änderungen der Förderung für Wärmepumpen ab 1.1.2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat neue Richtlinien für die Förderung der Wärmepumpen veröffentlicht.
Details können direkt beim BMWi angefordert werden.

Die bis jetzt bekannte Förderung der Wärmepumpe (BAFA Förderung) wird es nur noch im Bestand geben.

Die Bundesregierung hat mit dem Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmassnahme (BEG-EM) Gesetz eine wichtige Neuerung eingebracht:
– selbst beschafftes Material wird nicht mehr gefördert (außer das Fachunternehmen verbaut bauseits gestelltes Material)
– Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig, sondern nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbauten Materials.

Der Förderantrag muss immer vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt auch der Kauf der Wärmepumpe. D.h. der Förderantrag muss immer vor dem Kauf gestellt werden.

Die Richtlinien ändern sich ständig. Dieser Beitrag wird nicht immer aktuell gehalten. Es gilt nur was auf den Seiten des BAFA steht oder vom BAFA zugesichert wurde.

Selbstverständlich ist die Förderung weiterhin möglich, wenn Sie mit rjTec.eu das Vorhaben realisieren. Wir können Ihr Vorhaben nur dann unterstützen, wenn Sie sich in der näheren Umgebung befinden.

BAFA Förderung ab 2020

Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle hat mit Wirkung zum 2.1.2020 die Förderbedingungen geändert.
Für unsere Kunden ändert sich die Förderung von festen Sätzen:
– Basisförderung 1500€
– Innovationsförderung (nur Bestand) +750€
– Lastmanagementbonus +500€

auf Förderung nach einem Prozentsatz der Investitionssumme (förderfähigen Kosten).
Für Neubau gilt ein Fördersatz von 35%.
Für Bestand gilt ein Fördersatz von 35%
es sei denn, die Wärmepumpe ersetzt eine Ölheizung, dann gilt im Bestand ein Fördersatz von 45%.

Für Altbau gilt weiterhin, daß eine JAZ (Jahresarbeitszahl) von mind. 3,5 erreicht werden muss. Für Neubau gilt unverändert, daß eine JAZ von 4,5 erreicht werden muss.
Die JAZ kann mittels Berechnung nachgewiesen werden.
Zusätzlich ist der Nachweis eines Stromzählers sowie eines Wärmezählers notwendig.
Der Fachunternehmer bestätigt diese Angaben in der Fachunternehmererklärung.

Ein Vergleich mit Zahlen

Neubau mit WH-MDC05H3E5

Hat ein Kunde 2019 im Neubau eine 5kW Wärmepumpe WH-MDC05H3E5 eingebaut so konnte der Kunde
1500€ (Basisförderung) + 500€ (Lastmanagementbonus für den Boiler) = 2000€
Förderung bekommen.

Ab 2020 gekommt dieser Kunde 35% der förderfähigen Kosten. Diese Kosten belaufen sich bei der Panasonic WH-MDC05H3E5 auf (ca. Kosten):
– Wärmepumpe: 2300€
– Speicher: 640€
– Zubehör: 1000€
– Lohn: 1500€
Summe: 5440€
Die Fördersumme sollte ergeben (ca.): 35% von 5440€ = 1904€

D.h. statt 2000€ im Jahre 2019 bekommt der Kunde nur noch 1904€ Förderung.
Baut der Kunde die Anlage selbst ein, dann verringert sich der Förderbeitrag im Jahr 2020 während dieser im Jahr 2019 unverändert wäre.

Altbau mit WH-MDC05H3E5 und Ölkesselausbau

Im Jahr 2019 konnte der Kunde im besten Fall:
– Basisförderung 1500€
– Innovationsförderung: 750€
– Lastmanagementbonus: 500€
– Optimierungsmaßnahmen (10% der Nettosumme): 150€

Förderbetrag: 2900€

Ab 2020 bekommt dieser Kunde bei den angesetzten Kosten:
– Wärmepumpe: 2300€
– Speicher: 640€
– Zubehör: 1000€
– Lohn: 2000€
Summe: 5940€
Von diesen Kosten erhält der Kunde 45%
Fördersumme: 2673€

Der Selbsteinbauer ist wieder benachteiligt, da dieser weniger Kosten geltend machen kann.

Altbau mit WH-MXC09H3E8 und Ölkesselausbau

Im Jahr 2019 konnte der Kunde im besten Fall:
– Basisförderung 1500€
– Innovationsförderung: 750€
– Lastmanagementbonus: 500€
– Optimierungsmaßnahmen (10% der Nettosumme): 150€

Förderbetrag: 2900€

Ab 2020 bekommt dieser Kunde bei den angesetzten Kosten:
– Wärmepumpe: 4700€
– Speicher: 640€
– Zubehör: 1000€
– Lohn: 2000€
Summe: 8340€
Von diesen Kosten erhält der Kunde 45%
Damit beträgt Fördersumme: 3753€

Altbau mit WH-MXC09H3E8 , Ölkesselausbau und Hygienekombispeicher

Während der Kunde wie schon oben beschrieben im besten Falle 2900€ Förderung bekommen kann sind ab 2020 mit höherer Förderung gerechnet werden.
Investitionskosten:
– Wärmepumpe: 4700€
– Speicher: 1500€
– Zubehör: 1000€
– Lohn: 2000€
Summe: 9200€

Ergibt einen Förderbetrag von 4140€

Fazit

Es hat sich einiges verändert. Kunden die eine günstige Wärmepume wie die WH-MDC05H3E5 selbst einbauen, bekommen 2020 weniger Förderung als Kunden, die eine teure Wärmepumpe mit teurem Speicher einbauen lassen.
Man merkt, daß es sich um ein Marktanreizprogramm handelt.

Genaue Förderbedingungen können beim BAFA eingesehen werden.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.