Änderungen der Förderung für Wärmepumpen ab 1.1.2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat neue Richtlinien für die Förderung der Wärmepumpen veröffentlicht.
Details können direkt beim BMWi angefordert werden.

Die bis jetzt bekannte Förderung der Wärmepumpe (BAFA Förderung) wird es nur noch im Bestand geben.

Die Bundesregierung hat mit dem Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmassnahme (BEG-EM) Gesetz eine wichtige Neuerung eingebracht:
– selbst beschafftes Material wird nicht mehr gefördert (außer das Fachunternehmen verbaut bauseits gestelltes Material)
– Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig, sondern nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbauten Materials.

Der Förderantrag muss immer vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt auch der Kauf der Wärmepumpe. D.h. der Förderantrag muss immer vor dem Kauf gestellt werden.

Die Richtlinien ändern sich ständig. Dieser Beitrag wird nicht immer aktuell gehalten. Es gilt nur was auf den Seiten des BAFA steht oder vom BAFA zugesichert wurde.

Selbstverständlich ist die Förderung weiterhin möglich, wenn Sie mit rjTec.eu das Vorhaben realisieren. Wir können Ihr Vorhaben nur dann unterstützen, wenn Sie sich in der näheren Umgebung befinden.