R410A Verbot ab 1.1.2025

Aus einigen Anfragen wissen wir, dass dieses Thema manch Kunden beschäftigt.

F-Gase-Verordnung 517/2014

Gemäß F-Gase-Verordnung 517/2014 ist das Inverkehrbringen von Mono-Splitklimageräten mit einer Kältemittelfüllmenge unter 3 kg, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ab 1. Januar 2025 verboten.
Die vorgefüllte Split-Klimaanlage gilt als in Verkehr gebracht, sobald sie in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden.
D.h. alle von uns angebotenen Split-Klimaanagen mit einem Kältemittel dessen GWP größer als 750 ist, die sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden (also in der EU sind), können verkauft und installiert werden.

R410A ist nicht verboten, noch nicht

Alle unsere Wärmepumpen, die R410A enthalten, z.B.:

dürfen auch nach dem 1.1.2025 verkauft und installiert werden. Diese dürfen auch noch in den kommenden Jahren gewartet und Kältemittel darf ggf. nachgefüllt werden.

Verboten werden soll der Import/Herstellung neuer vorgefüllter Wärmepumpen mit z.B. R410A und unter 3kg Kältemittelmenge.

Förderung auch für R410A

Auch für die Superleisen KIT-WQC von Panasonic können Sie eine Förderung von der KfW im Rahmen von z.B. Programm 458 bekommen. Wir unterstützen hier als Fachunternehmen.